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Gastronomiezertifikat

Zertifikat Gastronomie WAS IST GASTRONOMIE? Gastronomie ist eine Disziplin, die sich mit dem Verhältnis von Kultur und Essen auseinandersetzt. Gastronomie...
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Standort Istanbul, Europa
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Gastronomiezertifikat

WAS IST GASTRONOMIE?

Wenn wir erklären sollten, was Gastronomie ist, dann ist es eine Disziplin, die die Beziehung zwischen Kultur und Essen untersucht.

Der Begriff Gastronomie wurde erstmals vom französischen Schriftsteller Joseph Berchoux verwendet. Er entstand 1801 und setzt sich aus den griechischen Wörtern „Gastro“ (Magen) und „Nomos“ (Gesetz, Regel) zusammen. Die Gastronomie umfasst den gesamten Prozess der Zubereitung von Speisen, von der Vorbereitung bis zum Verzehr, wobei hygienische, aber nicht unbedingt gesunde Praktiken im Vordergrund stehen und gleichzeitig maximaler visueller und kulinarischer Genuss angestrebt wird.

WAS IST EIN GASTRONOMIE-TOURISMUSZERTIFIKAT?

GASTRONOMIEEINRICHTUNG

A. Was ist ein Gastronomiebetrieb? Gastronomiebetriebe sind Lebensmittel- und Getränkebetriebe, die kulinarische Kultur in ein touristisches Produkt umwandeln und ihren Kunden präsentieren. Sie bieten regionale, traditionelle, nationale oder internationale Küche sowie entsprechende Speisen und Getränke an. Sie tragen zum nationalen Tourismus bei und sind daher förderberechtigt durch das Ministerium.

 

Beispiel eines Gastronomiezertifikats.

 

Beispiel eines Gastronomiezertifikats.

Gastronomiebetriebe weisen folgende Eigenschaften auf:

– Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein.

–Das Unternehmen muss im Lebensmittel- und Getränkesektor, mit Ausnahme von Massenproduktion und Fertiggerichten, über eine Markenbekanntheit oder einen guten Ruf in lokalen, regionalen, nationalen oder internationalen Print- und visuellen Medien verfügen.

–Das Unternehmen hat ein Recht aufgrund eines Franchisevertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines ähnlichen Vertrags, das das Recht zur Nutzung eines Unternehmens umfasst, das die Voraussetzungen gemäß Unterabsatz (1) erfüllt.

– Der Antragsteller ist eine natürliche Person oder, falls der Antragsteller eine juristische Person ist, der beherrschende Gesellschafter oder ein anderes Unternehmen, an dem die Gesellschafter mehr als einundfünfzig Prozent der Anteile halten; der ein separates Geschäft mit den in Unterabsatz (1) oder (2) aufgeführten Qualifikationen betreibt, das nicht das Geschäft ist, für das das Dokument beantragt wird.

– Der Antragsteller, sei es eine natürliche Person oder eine juristische Person, oder deren beherrschender Gesellschafter oder Partner, die die Mehrheit der Anteile halten, muss über ein Diplom oder ein international anerkanntes Zertifikat im Bereich Gastronomie einer nationalen oder internationalen Bildungseinrichtung verfügen.

– (Zusatz: RG-4/4/2020-31089-C.K-2360/2 Art.) Die Anlage muss sich in einem Gebiet mit starker touristischer Aktivität befinden.
b) Zusätzlich zu Absatz a) gilt in diesen Einrichtungen:

1) Das Restaurant muss einen À-la-carte-Service anbieten und die in Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe f genannten Anforderungen erfüllen, vorausgesetzt, die Küchenfläche beträgt mindestens fünfundzwanzig Quadratmeter.

2) Betriebe mit offenen Eingängen müssen am Eingang über einen Windschutz, einen Luftschleier, eine Drehtür oder eine ähnliche Vorrichtung verfügen.

3) Die Bereitstellung getrennter Toiletten und Waschräume für männliche und weibliche Kunden.

4) Der Speisesaal verfügt über eine Klimaanlage.

5) Einrichtungsgegenstände, Dekorationen, Ausrüstung und Servicematerialien sollten von überragender Qualität oder in Serie gefertigt sein oder speziell für die Einrichtung von einem Künstler oder lokalen Hersteller entworfen und hergestellt werden oder Sonderanfertigungen sein; und wenn für die Küchen anderer Nationen gearbeitet wird, sollten sie von hoher Qualität sein und die Kultur dieses Landes widerspiegeln oder Elemente dieser Kultur beinhalten.

6) Der Küchenchef muss über ein Diplom einer nationalen oder internationalen Bildungseinrichtung im Bereich Gastronomie oder ein international anerkanntes Zertifikat oder eine Auszeichnung verfügen oder über eine lokale, nationale oder internationale Anerkennung verfügen; wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Küche einer anderen Nation liegt, muss ein in diesem Bereich ausgebildeter Küchenchef eingestellt werden.

7) Mindestens zwanzig Prozent der Mitarbeiter müssen eine Ausbildung in ihrem Fachgebiet absolviert haben.

8) Die Speisekarte muss Angaben zu den Zutaten, den allergenen Eigenschaften der Produkte, ihrer Eignung für den vegetarischen oder veganen Verzehr sowie dazu enthalten, ob sie Inhalte enthalten, die für religiöse Überzeugungen sensibel sind. Diese Angaben müssen in mindestens zwei Sprachen erfolgen, wobei eine davon Türkisch sein muss.

9) Wenn nationale, regionale oder traditionelle Küche serviert wird, müssen mindestens fünf verschiedene Lebensmittel aus regionalen Produkten ausgewählt, nach traditionellen Methoden oder einer modernen Interpretation traditioneller Methoden zubereitet und im Menü vorgestellt, erklärt und detailliert beschrieben werden.

10) Wenn der Schwerpunkt der Aktivität auf der Küche einer anderen Nation liegt, müssen die Lebensmittelzutaten unter Verwendung von Produkten zubereitet und präsentiert werden, die typisch für diese Küche sind, entweder nach traditionellen Methoden oder durch die Interpretation traditioneller Methoden mit modernen Techniken, und dies muss in der Speisekarte erklärt und beschrieben werden.

11) Wenn sich das Unternehmen auf internationale Küche spezialisiert hat, müssen mindestens drei Gerichte aus den Kategorien Vorspeisen, Zwischengerichte, Hauptgerichte und Desserts mit hochwertigen Zutaten zubereitet und dem Kunden mit geeignetem Serviergeschirr präsentiert werden. Diese Gerichte müssen in der Speisekarte erläutert und beschrieben werden.

12) Die angebotenen Lebensmittel müssen vom Betrieb selbst zubereitet werden und den erforderlichen Standards entsprechen.
(3) Unterlagen über die Aufrechterhaltung der Qualifikationen gemäß Unterabsatz (6) von Absatz (b) des zweiten Absatzes werden alle sechs Monate an das Ministerium übermittelt.
(4) In Einrichtungen, die sich in schutzbedürftigen unbeweglichen Kulturgütern befinden, werden die metrischen Maße der in Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe f genannten Räume sowie die Verbindungsleitung zwischen Küche und Speisesaal nach der Art des Gebäudes bewertet.

 

WIE ERHALTE ICH EIN GASTRONOMIEZERTIFIKAT?

Anträge werden über das E-Government-System beim Ministerium eingereicht. Dazu sind das Antragsformular und das Formular zur Beschreibung der Einrichtung sowie die in der Verordnung und dem Rundschreiben geforderten Dokumente auszufüllen. Für Anträge auf eine Tourismusgenehmigung für Gastronomiebetriebe ist eine 5- bis 7-minütige Videodatei einzureichen, die Tag- und Nachtaufnahmen aller Bereiche der Einrichtung sowie der Speisekarte enthält. Einrichtungen, deren Anträge als geeignet erachtet werden, werden nach Erstellung eines Prüfberichts in das Inspektionsprogramm aufgenommen.

 

WER SETZE SICH AUS DEM BEWERTUNGSAUSSCHUSS FÜR DAS GASTRONOMIEZERTIFIKAT SETZEN?

Der Bewertungsausschuss für Gastronomiezertifikate steht unter dem Vorsitz des stellvertretenden Ministers für Kultur und Tourismus, dem die Generaldirektion für Investitionen und Unternehmen untersteht. Er setzt sich aus dem Generaldirektor und dem stellvertretenden Generaldirektor der Generaldirektion für Investitionen und Unternehmen sowie dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Kontrollausschusses zusammen. Der Ausschuss entscheidet über Anträge auf Erteilung, Annullierung, Übertragung und Ergänzung von Betriebsvermerken hinsichtlich der Haupttätigkeit von Tourismuszertifikaten für Gastronomiebetriebe.

Nach der Entscheidung des Bewertungsausschusses werden Betriebe, deren Anträge auf ein Gastronomiezertifikat als geeignet erachtet werden, zertifiziert. Antragsteller, deren Anträge als ungeeignet eingestuft werden, erhalten eine schriftliche Begründung. Betriebe mit festgestellten Mängeln erhalten eine Frist zur Behebung dieser Mängel. Werden die Mängel bis zum Ablauf dieser Frist behoben, wird der Betrieb zertifiziert. Werden die Mängel nicht behoben, wird der Antrag abgelehnt und der Antragsteller darüber informiert.

 

VORTEILE EINES GASTRONOMIEZERTIFIKATS

  1. Mit einem Gastronomiezertifikat kann bei der TABDK (Türkische Alkohol- und Tabakregulierungsbehörde) eine Lizenz zum offenen Verkauf alkoholischer Getränke erworben werden.
  2. Die Markenrechte werden vom Ministerium für Kultur und Tourismus geschützt.
  3. Betriebe, die über ein Gastronomiezertifikat verfügen, unterliegen ausschließlich der Inspektion durch das Ministerium für Kultur und Tourismus.
  4. Mit einem Gastronomiezertifikat kann die Betriebsleitung die Öffnungszeiten an die vom Ministerium für Kultur und Tourismus festgelegten Zeiten anpassen.
  5. Es trägt aus Kundensicht zur Zuverlässigkeit der Anlage bei.

 

ERFORDERLICHE DOKUMENTE FÜR EIN GASTRONOMIEZERTIFIKAT

  • Geschäftseröffnungs- und Betriebserlaubnis
  • Unterschriftenrundschreiben, Unterschriftenerklärung,
  • Türkische Republik-Identifikationsnummer oder, falls es sich um eine juristische Person handelt, Handelsregister- und Steuerregisternummern,
  • Markenregistrierungsurkunde,
  • Zu den erforderlichen Unterlagen gehören eine Kopie der Eigentumsurkunde, ein Mietvertrag, falls der Eigentümer Mieter ist, die Zustimmung des Eigentümers zur Nutzung des Grundstücks für den gewünschten Zweck (nicht separat erforderlich, wenn dies im Mietvertrag angegeben ist) sowie die Unterschriftenerklärung oder ein Unterschriftenrundschreiben des Eigentümers.
  • Befindet es sich innerhalb einer schutzbedürftigen Kulturstätte, ist eine Kopie des Registrierungsbeschlusses oder des offiziellen Dokuments erforderlich.
  • Zeiten, in denen die Einrichtung geöffnet und geschlossen ist

WELCHE VORAUSSETZUNGEN GIBT ES FÜR EIN GASTRONOMIEZERTIFIKAT?

Gastronomiebetriebe sind unabhängige Unternehmen.

  1. Ein Restaurant, das sich innerhalb einer Beherbergungseinrichtung befindet, kann beim Ministerium für Kultur und Tourismus kein Gastronomie-Zertifikat beantragen.
  2. Die Esskultur in Restaurants sollte den Kunden als touristisches Produkt präsentiert werden.
  3. Alle im Restaurant servierten Speisen müssen vom Restaurant selbst zubereitet werden.
  4. Mindestens 20 % der im Restaurant tätigen Mitarbeiter müssen in diesem Bereich geschult worden sein.
  5. Bietet ein Restaurant eine Küche mit traditionellen, regionalen, nationalen oder internationalen Merkmalen an, so sollten Speisen und Getränke entsprechend diesen Merkmalen serviert werden.
  6. Das Geschäft muss von der Massenproduktion und Fertiggerichten getrennt sein.
  7. Das Restaurant muss in der Gastronomiebranche über einen bekannten Namen oder einen guten Ruf in lokalen, regionalen, nationalen oder internationalen Print- und visuellen Medien verfügen. Es muss mindestens einen Artikel oder eine Veröffentlichung in visuellen oder digitalen Medien geben, die eine positive Rezension der Küche, der Speisekarte, der Servicequalität und ähnlicher Merkmale enthält.
  8. Wenn es sich bei dem Unternehmen, das die Kriterien erfüllt, um ein Franchise-Unternehmen handelt, muss es über die notwendigen Unterlagen verfügen, um seine Rechte nachzuweisen.
  9. Der Küchenchef muss über Diplome oder international anerkannte Zertifikate im Bereich Gastronomie verfügen, die von internationalen Bildungseinrichtungen ausgestellt wurden.
  10. Betriebe mit offenen Eingängen sollten Windschutzwände, Luftschleier und Drehtüren am Eingang haben.
  11. Es sollten separate Toiletten und Waschräume für männliche und weibliche Kunden vorhanden sein.
  12. Ein À-la-carte-Restaurant, das den Anforderungen der Verordnung entspricht, muss über eine Küchenfläche von mindestens 25 m² verfügen.
  13. Das Restaurant muss über einen Speisesaal mit einer Kapazität von mindestens 50 Personen und einer direkten Verbindung zur Küche verfügen.
  14. In Restaurants mit einem Gastraum von bis zu 200 m² muss die Küche 25 % des Gastraums einnehmen, in Restaurants mit größerem Gastraum mindestens 50 m². Diese Fläche umfasst Vorbereitungs-, Koch- und Spülbereiche sowie alle anderen Bereiche, in denen Küchenfunktionen ausgeführt werden.
  15. Die Einrichtung, Dekoration, Ausstattung und das Serviergeschirr sollten von hoher Qualität oder speziell für das Lokal entworfen und angefertigt sein. Bietet das Lokal internationale Küche an, sollte die jeweilige Landeskultur ebenfalls hochwertig und unverwechselbar präsentiert werden.
  16. Betriebe, die sich in unbeweglichen Kulturdenkmälern befinden, die unter Schutz stehen, werden je nach Art des Gebäudes gesondert bewertet, wobei Faktoren wie metrische Maße und die Verbindung zwischen Küche und Essbereich berücksichtigt werden.
  17. Befinden sich die Haupthalle und die Nebenräume auf getrennten Etagen, sollte ein Treppenhaus oder ein Speiseaufzug vorhanden sein.
  18. Der Speisesaal sollte über eine Klimaanlage verfügen.
  19. Die Inhaltsstoffe und Allergeneigenschaften des Produkts sowie die Frage, ob das Produkt für den vegetarischen oder veganen Verzehr geeignet ist und ob es Zutaten enthält, die religiöse Empfindlichkeiten hervorrufen, müssen auf der Speisekarte in mindestens zwei Sprachen angegeben werden, wobei eine davon Türkisch sein muss.
  20. Wenn der Schwerpunkt der Aktivität auf nationaler, regionaler und traditioneller Küche liegt, müssen mindestens fünf Arten von Lebensmittelzutaten aus regionalen Produkten ausgewählt werden, die nach traditionellen Methoden oder einer modernen Interpretation traditioneller Methoden zubereitet werden, und die Speisekarte muss detaillierte Erläuterungen zu den Gerichten enthalten.
  21. Wenn die Aktivität sich auf die Küche eines anderen Landes konzentriert, muss das Menü Informationen darüber enthalten, wie die Lebensmittelzutaten zubereitet, präsentiert und beschrieben werden, wobei Produkte verwendet werden, die typisch für diese Küche sind.
  22. Wenn sich das Unternehmen auf internationale Küche spezialisiert hat, muss es mindestens drei Gerichte pro Kategorie anbieten: Vorspeisen, Zwischengerichte, Hauptgerichte und Desserts. Diese müssen mit hochwertigen Zutaten zubereitet und dem Kunden mit geeignetem Serviergeschirr präsentiert werden. Außerdem müssen sie auf der Speisekarte erklärt und beschrieben werden.

WO KANN ICH EIN GASTRONOMIE-ZERTIFIKAT ERHALTEN?

Gastronomiezertifikate und Zertifikate für Tourismusunternehmen werden vom Ministerium für Kultur und Tourismus ausgestellt.

WO KANN MAN EINE GENEHMIGUNG FÜR EINEN GASTRONOMIEBETRIEB BEANTRAGEN?

Anträge auf eine Betriebsgenehmigung für Gastronomiebetriebe sind bei der Generaldirektion für Investitionen und Betriebe des Ministeriums für Kultur und Tourismus einzureichen. Die zuständige Behörde prüft den Antrag, führt die erforderlichen Inspektionen durch und stellt anschließend die Betriebsgenehmigung an diejenigen Betriebe aus, die die Kriterien erfüllen.


Gastronomiezertifikat

WAS IST GASTRONOMIE?

Wenn wir erklären sollten, was Gastronomie ist, dann ist es eine Disziplin, die die Beziehung zwischen Kultur und Essen untersucht.

Der Begriff Gastronomie wurde erstmals vom französischen Schriftsteller Joseph Berchoux verwendet. Er entstand 1801 und setzt sich aus den griechischen Wörtern „Gastro“ (Magen) und „Nomos“ (Gesetz, Regel) zusammen. Die Gastronomie umfasst den gesamten Prozess der Zubereitung von Speisen, von der Vorbereitung bis zum Verzehr, wobei hygienische, aber nicht unbedingt gesunde Praktiken im Vordergrund stehen und gleichzeitig maximaler visueller und kulinarischer Genuss angestrebt wird.

WAS IST EIN GASTRONOMIE-TOURISMUSZERTIFIKAT?

GASTRONOMIEEINRICHTUNG

A. Was ist ein Gastronomiebetrieb? Gastronomiebetriebe sind Lebensmittel- und Getränkebetriebe, die kulinarische Kultur in ein touristisches Produkt umwandeln und ihren Kunden präsentieren. Sie bieten regionale, traditionelle, nationale oder internationale Küche sowie entsprechende Speisen und Getränke an. Sie tragen zum nationalen Tourismus bei und sind daher förderberechtigt durch das Ministerium.

 

Beispiel eines Gastronomiezertifikats.

 

Beispiel eines Gastronomiezertifikats.

Gastronomiebetriebe weisen folgende Eigenschaften auf:

– Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein.

–Das Unternehmen muss im Lebensmittel- und Getränkesektor, mit Ausnahme von Massenproduktion und Fertiggerichten, über eine Markenbekanntheit oder einen guten Ruf in lokalen, regionalen, nationalen oder internationalen Print- und visuellen Medien verfügen.

–Das Unternehmen hat ein Recht aufgrund eines Franchisevertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines ähnlichen Vertrags, das das Recht zur Nutzung eines Unternehmens umfasst, das die Voraussetzungen gemäß Unterabsatz (1) erfüllt.

– Der Antragsteller ist eine natürliche Person oder, falls der Antragsteller eine juristische Person ist, der beherrschende Gesellschafter oder ein anderes Unternehmen, an dem die Gesellschafter mehr als einundfünfzig Prozent der Anteile halten; der ein separates Geschäft mit den in Unterabsatz (1) oder (2) aufgeführten Qualifikationen betreibt, das nicht das Geschäft ist, für das das Dokument beantragt wird.

– Der Antragsteller, sei es eine natürliche Person oder eine juristische Person, oder deren beherrschender Gesellschafter oder Partner, die die Mehrheit der Anteile halten, muss über ein Diplom oder ein international anerkanntes Zertifikat im Bereich Gastronomie einer nationalen oder internationalen Bildungseinrichtung verfügen.

– (Zusatz: RG-4/4/2020-31089-C.K-2360/2 Art.) Die Anlage muss sich in einem Gebiet mit starker touristischer Aktivität befinden.
b) Zusätzlich zu Absatz a) gilt in diesen Einrichtungen:

1) Das Restaurant muss einen À-la-carte-Service anbieten und die in Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe f genannten Anforderungen erfüllen, vorausgesetzt, die Küchenfläche beträgt mindestens fünfundzwanzig Quadratmeter.

2) Betriebe mit offenen Eingängen müssen am Eingang über einen Windschutz, einen Luftschleier, eine Drehtür oder eine ähnliche Vorrichtung verfügen.

3) Die Bereitstellung getrennter Toiletten und Waschräume für männliche und weibliche Kunden.

4) Der Speisesaal verfügt über eine Klimaanlage.

5) Einrichtungsgegenstände, Dekorationen, Ausrüstung und Servicematerialien sollten von überragender Qualität oder in Serie gefertigt sein oder speziell für die Einrichtung von einem Künstler oder lokalen Hersteller entworfen und hergestellt werden oder Sonderanfertigungen sein; und wenn für die Küchen anderer Nationen gearbeitet wird, sollten sie von hoher Qualität sein und die Kultur dieses Landes widerspiegeln oder Elemente dieser Kultur beinhalten.

6) Der Küchenchef muss über ein Diplom einer nationalen oder internationalen Bildungseinrichtung im Bereich Gastronomie oder ein international anerkanntes Zertifikat oder eine Auszeichnung verfügen oder über eine lokale, nationale oder internationale Anerkennung verfügen; wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Küche einer anderen Nation liegt, muss ein in diesem Bereich ausgebildeter Küchenchef eingestellt werden.

7) Mindestens zwanzig Prozent der Mitarbeiter müssen eine Ausbildung in ihrem Fachgebiet absolviert haben.

8) Die Speisekarte muss Angaben zu den Zutaten, den allergenen Eigenschaften der Produkte, ihrer Eignung für den vegetarischen oder veganen Verzehr sowie dazu enthalten, ob sie Inhalte enthalten, die für religiöse Überzeugungen sensibel sind. Diese Angaben müssen in mindestens zwei Sprachen erfolgen, wobei eine davon Türkisch sein muss.

9) Wenn nationale, regionale oder traditionelle Küche serviert wird, müssen mindestens fünf verschiedene Lebensmittel aus regionalen Produkten ausgewählt, nach traditionellen Methoden oder einer modernen Interpretation traditioneller Methoden zubereitet und im Menü vorgestellt, erklärt und detailliert beschrieben werden.

10) Wenn der Schwerpunkt der Aktivität auf der Küche einer anderen Nation liegt, müssen die Lebensmittelzutaten unter Verwendung von Produkten zubereitet und präsentiert werden, die typisch für diese Küche sind, entweder nach traditionellen Methoden oder durch die Interpretation traditioneller Methoden mit modernen Techniken, und dies muss in der Speisekarte erklärt und beschrieben werden.

11) Wenn sich das Unternehmen auf internationale Küche spezialisiert hat, müssen mindestens drei Gerichte aus den Kategorien Vorspeisen, Zwischengerichte, Hauptgerichte und Desserts mit hochwertigen Zutaten zubereitet und dem Kunden mit geeignetem Serviergeschirr präsentiert werden. Diese Gerichte müssen in der Speisekarte erläutert und beschrieben werden.

12) Die angebotenen Lebensmittel müssen vom Betrieb selbst zubereitet werden und den erforderlichen Standards entsprechen.
(3) Unterlagen über die Aufrechterhaltung der Qualifikationen gemäß Unterabsatz (6) von Absatz (b) des zweiten Absatzes werden alle sechs Monate an das Ministerium übermittelt.
(4) In Einrichtungen, die sich in schutzbedürftigen unbeweglichen Kulturgütern befinden, werden die metrischen Maße der in Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe f genannten Räume sowie die Verbindungsleitung zwischen Küche und Speisesaal nach der Art des Gebäudes bewertet.

 

WIE ERHALTE ICH EIN GASTRONOMIEZERTIFIKAT?

Anträge werden über das E-Government-System beim Ministerium eingereicht. Dazu sind das Antragsformular und das Formular zur Beschreibung der Einrichtung sowie die in der Verordnung und dem Rundschreiben geforderten Dokumente auszufüllen. Für Anträge auf eine Tourismusgenehmigung für Gastronomiebetriebe ist eine 5- bis 7-minütige Videodatei einzureichen, die Tag- und Nachtaufnahmen aller Bereiche der Einrichtung sowie der Speisekarte enthält. Einrichtungen, deren Anträge als geeignet erachtet werden, werden nach Erstellung eines Prüfberichts in das Inspektionsprogramm aufgenommen.

 

WER SETZE SICH AUS DEM BEWERTUNGSAUSSCHUSS FÜR DAS GASTRONOMIEZERTIFIKAT SETZEN?

Der Bewertungsausschuss für Gastronomiezertifikate steht unter dem Vorsitz des stellvertretenden Ministers für Kultur und Tourismus, dem die Generaldirektion für Investitionen und Unternehmen untersteht. Er setzt sich aus dem Generaldirektor und dem stellvertretenden Generaldirektor der Generaldirektion für Investitionen und Unternehmen sowie dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Kontrollausschusses zusammen. Der Ausschuss entscheidet über Anträge auf Erteilung, Annullierung, Übertragung und Ergänzung von Betriebsvermerken hinsichtlich der Haupttätigkeit von Tourismuszertifikaten für Gastronomiebetriebe.

Nach der Entscheidung des Bewertungsausschusses werden Betriebe, deren Anträge auf ein Gastronomiezertifikat als geeignet erachtet werden, zertifiziert. Antragsteller, deren Anträge als ungeeignet eingestuft werden, erhalten eine schriftliche Begründung. Betriebe mit festgestellten Mängeln erhalten eine Frist zur Behebung dieser Mängel. Werden die Mängel bis zum Ablauf dieser Frist behoben, wird der Betrieb zertifiziert. Werden die Mängel nicht behoben, wird der Antrag abgelehnt und der Antragsteller darüber informiert.

 

VORTEILE EINES GASTRONOMIEZERTIFIKATS

  1. Mit einem Gastronomiezertifikat kann bei der TABDK (Türkische Alkohol- und Tabakregulierungsbehörde) eine Lizenz zum offenen Verkauf alkoholischer Getränke erworben werden.
  2. Die Markenrechte werden vom Ministerium für Kultur und Tourismus geschützt.
  3. Betriebe, die über ein Gastronomiezertifikat verfügen, unterliegen ausschließlich der Inspektion durch das Ministerium für Kultur und Tourismus.
  4. Mit einem Gastronomiezertifikat kann die Betriebsleitung die Öffnungszeiten an die vom Ministerium für Kultur und Tourismus festgelegten Zeiten anpassen.
  5. Es trägt aus Kundensicht zur Zuverlässigkeit der Anlage bei.

 

ERFORDERLICHE DOKUMENTE FÜR EIN GASTRONOMIEZERTIFIKAT

  • Geschäftseröffnungs- und Betriebserlaubnis
  • Unterschriftenrundschreiben, Unterschriftenerklärung,
  • Türkische Republik-Identifikationsnummer oder, falls es sich um eine juristische Person handelt, Handelsregister- und Steuerregisternummern,
  • Markenregistrierungsurkunde,
  • Zu den erforderlichen Unterlagen gehören eine Kopie der Eigentumsurkunde, ein Mietvertrag, falls der Eigentümer Mieter ist, die Zustimmung des Eigentümers zur Nutzung des Grundstücks für den gewünschten Zweck (nicht separat erforderlich, wenn dies im Mietvertrag angegeben ist) sowie die Unterschriftenerklärung oder ein Unterschriftenrundschreiben des Eigentümers.
  • Befindet es sich innerhalb einer schutzbedürftigen Kulturstätte, ist eine Kopie des Registrierungsbeschlusses oder des offiziellen Dokuments erforderlich.
  • Zeiten, in denen die Einrichtung geöffnet und geschlossen ist

 WELCHE VORAUSSETZUNGEN GIBT ES FÜR EIN GASTRONOMIEZERTIFIKAT?

Gastronomiebetriebe sind unabhängige Unternehmen.

  1. Ein Restaurant, das sich innerhalb einer Beherbergungseinrichtung befindet, kann beim Ministerium für Kultur und Tourismus kein Gastronomie-Zertifikat beantragen.
  2. Die Esskultur in Restaurants sollte den Kunden als touristisches Produkt präsentiert werden.
  3. Alle im Restaurant servierten Speisen müssen vom Restaurant selbst zubereitet werden.
  4. Mindestens 20 % der im Restaurant tätigen Mitarbeiter müssen in diesem Bereich geschult worden sein.
  5. Bietet ein Restaurant eine Küche mit traditionellen, regionalen, nationalen oder internationalen Merkmalen an, so sollten Speisen und Getränke entsprechend diesen Merkmalen serviert werden.
  6. Das Geschäft muss von der Massenproduktion und Fertiggerichten getrennt sein.
  7. Das Restaurant muss in der Gastronomiebranche über einen bekannten Namen oder einen guten Ruf in lokalen, regionalen, nationalen oder internationalen Print- und visuellen Medien verfügen. Es muss mindestens einen Artikel oder eine Veröffentlichung in visuellen oder digitalen Medien geben, die eine positive Rezension der Küche, der Speisekarte, der Servicequalität und ähnlicher Merkmale enthält.
  8. Wenn es sich bei dem Unternehmen, das die Kriterien erfüllt, um ein Franchise-Unternehmen handelt, muss es über die notwendigen Unterlagen verfügen, um seine Rechte nachzuweisen.
  9. Der Küchenchef muss über Diplome oder international anerkannte Zertifikate im Bereich Gastronomie verfügen, die von internationalen Bildungseinrichtungen ausgestellt wurden.
  10. Betriebe mit offenen Eingängen sollten Windschutzwände, Luftschleier und Drehtüren am Eingang haben.
  11. Es sollten separate Toiletten und Waschräume für männliche und weibliche Kunden vorhanden sein.
  12. Ein À-la-carte-Restaurant, das den Anforderungen der Verordnung entspricht, muss über eine Küchenfläche von mindestens 25 m² verfügen.
  13. Das Restaurant muss über einen Speisesaal mit einer Kapazität von mindestens 50 Personen und einer direkten Verbindung zur Küche verfügen.
  14. In Restaurants mit einem Gastraum von bis zu 200 m² muss die Küche 25 % des Gastraums einnehmen, in Restaurants mit größerem Gastraum mindestens 50 m². Diese Fläche umfasst Vorbereitungs-, Koch- und Spülbereiche sowie alle anderen Bereiche, in denen Küchenfunktionen ausgeführt werden.
  15. Die Einrichtung, Dekoration, Ausstattung und das Serviergeschirr sollten von hoher Qualität oder speziell für das Lokal entworfen und angefertigt sein. Bietet das Lokal internationale Küche an, sollte die jeweilige Landeskultur ebenfalls hochwertig und unverwechselbar präsentiert werden.
  16. Betriebe, die sich in unbeweglichen Kulturdenkmälern befinden, die unter Schutz stehen, werden je nach Art des Gebäudes gesondert bewertet, wobei Faktoren wie metrische Maße und die Verbindung zwischen Küche und Essbereich berücksichtigt werden.
  17. Befinden sich die Haupthalle und die Nebenräume auf getrennten Etagen, sollte ein Treppenhaus oder ein Speiseaufzug vorhanden sein.
  18. Der Speisesaal sollte über eine Klimaanlage verfügen.
  19. Die Inhaltsstoffe und Allergeneigenschaften des Produkts sowie die Frage, ob das Produkt für den vegetarischen oder veganen Verzehr geeignet ist und ob es Zutaten enthält, die religiöse Empfindlichkeiten hervorrufen, müssen auf der Speisekarte in mindestens zwei Sprachen angegeben werden, wobei eine davon Türkisch sein muss.
  20. Wenn der Schwerpunkt der Aktivität auf nationaler, regionaler und traditioneller Küche liegt, müssen mindestens fünf Arten von Lebensmittelzutaten aus regionalen Produkten ausgewählt werden, die nach traditionellen Methoden oder einer modernen Interpretation traditioneller Methoden zubereitet werden, und die Speisekarte muss detaillierte Erläuterungen zu den Gerichten enthalten.
  21. Wenn die Aktivität sich auf die Küche eines anderen Landes konzentriert, muss das Menü Informationen darüber enthalten, wie die Lebensmittelzutaten zubereitet, präsentiert und beschrieben werden, wobei Produkte verwendet werden, die typisch für diese Küche sind.
  22. Wenn sich das Unternehmen auf internationale Küche spezialisiert hat, muss es mindestens drei Gerichte pro Kategorie anbieten: Vorspeisen, Zwischengerichte, Hauptgerichte und Desserts. Diese müssen mit hochwertigen Zutaten zubereitet und dem Kunden mit geeignetem Serviergeschirr präsentiert werden. Außerdem müssen sie auf der Speisekarte erklärt und beschrieben werden.

 

WO KANN ICH EIN GASTRONOMIE-ZERTIFIKAT ERHALTEN?

Gastronomiezertifikate und Zertifikate für Tourismusunternehmen werden vom Ministerium für Kultur und Tourismus ausgestellt.

 

WO KANN MAN EINE GENEHMIGUNG FÜR EINEN GASTRONOMIEBETRIEB BEANTRAGEN?

Anträge auf eine Betriebsgenehmigung für Gastronomiebetriebe sind bei der Generaldirektion für Investitionen und Betriebe des Ministeriums für Kultur und Tourismus einzureichen. Die zuständige Behörde prüft den Antrag, führt die erforderlichen Inspektionen durch und stellt anschließend die Betriebsgenehmigung an diejenigen Betriebe aus, die die Kriterien erfüllen.

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